Entgeldordnung
für die Benutzung des Pullacher Freizeitbades
gültig ab 01.10.2023
1. Allgemeine Bedingungen für Eintrittskarten
1.1 Der Erwerb einer Zugangsberechtigung zum Freizeitbad (Einlassband) berechtigt zum einmaligen Eintritt gemäß gewähltem Tarif am Tag des Erwerbs. Beim Verlassen des Freizeitbads erlischt die Zugangsberechtigung. Gelöste Zugangsberechtigungen werden nicht zurückgenommen oder erstattet. Der Preis für verlorene oder nicht genutzte Eintrittskarten sowie Zugangsberechtigungen wird nicht erstattet.
1.2 Jahreskarten berechtigen zum einmaligen Eintritt in das Hallenbad je Kalendertag. Sie sind nicht übertragbar. Ein Identitätsnachweis ist auf Verlangen des Badpersonals vorzulegen.
2. Tarife für die Benutzung des Freizeitbades (ohne Sauna)
2.1 Tageskarte
| Einzelgebühr | |
|---|---|
| Vollzahler | 5,00 € |
| Ermäßigt | 4,00 € |
| Badegäste am Tag ihres Geburtstags | 0,00 € |
2.2 Kurzzeittarif bis zu 2 Stunden
| Einzelgebühr | |
|---|---|
| Vollzahler | 3,00 € |
| Ermäßigt | 2,50 € |
Die Nachgebühr bei Überschreitung der Benutzungszeit beträgt je angefangene 30 Minuten 0,50 €. Die Nachgebühr wird maximal bis zum Erreichen des Tageskartentarifes erhoben.
2.3 Jahreskarte
| Vollzahler | 190,00 € |
| Ermäßigt | 150,00 € |
Jahreskarten gelten nicht für den Saunabereich. Ihre Gültigkeit beträgt 12 Monate ab dem Tag des Erwerbs.
2.4 ermäßigter Personenkreis
- Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren (bis zum 16. Geburtstag). Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres haben freien Eintritt. Sie müssen von einer geeigneten Person begleitet werden.
- Inhaber eines Schwerbehindertenausweises bei mindestens 50 Prozent Schwerbehinderung, gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises. Begleitpersonen, soweit sie auf Grund eines Schwerbehindertenausweises notwendig sind, haben freien Eintritt.
- Schüler, Auszubildende, Studierende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises.
- Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte, gegen Vorlage der Ehrenamtskarte.
3. Tarife für die Benutzung des Saunabereichs und des Freizeitbades
| Tageskarte | 18,00 € |
4. Geldwertkarte und Wertgutscheine
4.1 Bei Einsatz einer Geldwertkarte wird ein Rabatt von 10 Prozent auf das Einzelticket gewährt. Geldwertkarten sind übertragbar. Beträge unter 100,00 € können nicht auf Geldwertkarten aufgeladen werden. Geldwertkarten können bis zu einem Maximalbetrag von 200,00 € aufgeladen werden. Auf eine Geldwertkarte aufgeladenes Guthaben ist nicht auszahlbar.
4.2 Das aufgeladene Guthaben auf einer Geldwertkarte verfällt nach Ablauf von drei Kalenderjahren nach der letztmaligen Aufladung. Betriebsbedingte Schließzeiten begründen keinen Anspruch auf Erstattung von aufgeladenem Guthaben und führen nicht zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist.
4.3 Wertgutscheine für das Freizeitbad haben eine Gültigkeit von drei Kalenderjahren ab dem Zeitpunkt des Erwerbs. Betriebsbedingte Schließzeiten begründen keinen Anspruch auf Erstattung des Gutscheinbetrags und führen nicht zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist.
5. Sonstige Entgelte
| Kostenersatz für ein verlorengegangenes Einlassband | 25,00 € |
Pullach i. Isartal, den 01.08.2023
Gemeinde Pullach i. Isartal
Susanna Tausendfreund
Erste Bürgermeisterin
